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Was passiert bei der Sicherheitsüberprüfung?

In jedem Fall wird mindestens eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetzt (SüG) durchgeführt. In einzelnen Referaten oder Abteilungen kann jedoch auch eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) oder eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) erforderlich sein. Dabei wird neben Ihnen auch Ihr/-e Ehegatte/-in, Lebenspartner/-in oder Lebensgefährte/-in in die Überprüfung einbezogen. Sie füllen dazu eine mehrseitige sog. "Sicherheitserklärung" aus, auf welcher Basis u.a. das Bundeszentralregister, Polizeidienststellen und Nachrichtendienste zu Ihrer Person und Ihrem/-r Partner/-in angefragt werden. Weiterhin wird Ihre Identität überprüft.