Wir haben bei Hersteller XY eine Signatur-Lösung Z gefunden und möchten diese verwenden. Ist dies erlaubt?
Grundsätzlich kann jeder Technische Sicherheitseinrichtungen herstellen und in der Umsetzung herrscht der Grundsatz der Technologieoffenheit. Damit diese Sicherheitseinrichtungen dann benutzt werden dürfen, müssen sie den Vorgaben des BSI folgen. Die Konformität zu den Vorgaben muss über eine entsprechende Zertifizierung nachgewiesen werden.