Trennungsgeld
Sofern euer Wohnort mindestens 30 km vom BSI in Freital entfernt ist, wird euch für die Dauer einer Abordnungszeit Trennungsgeld gewährt.
Wenn ihr täglich von eurer Wohnung zur neuen Dienststätte pendeln, erhaltet ihr eine Wegstreckentschädigung sowie ggf. einen Verpflegungszuschuss.
Ist euch das tägliche Pendeln nicht zuzumuten, wird euch eine angemessene Zweitunterkunft am neuen Dienstort erstattet. Zudem erhaltet ihr Tagegeld und Reisebeihilfen für Familienheimfahrten.
Wenn ihr im Anschluss an die Abordnungszeit aus Anlass der Versetzung eine Zusage der Umzugskostenvergütung erhalten haben, aber aus bestimmten Gründen noch nicht an den neuen Dienstort umziehen können, kann das Trennungsgeld weiter gewährt werden. Zu den umzugshindernden Gründen zählen z.B. Wohnungsmangel, eine vorübergehende schwere Erkrankung eines/einer Berechtigten oder eines/einer Familienangehörigen bis zur Dauer von einem Jahr oder eine Schul- oder Berufsausbildung eines Kindes bis zum Ende des Schul- oder Ausbildungsjahres.