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Kompetenzfeststellung bei TR-Prüfern

Das Verfahren zur Kompetenzfeststellung von TR-Prüfern im Geltungsbereich Technischer Richtlinien wird zum Nachweis der Fachkompetenz derjenigen Mitarbeiter genutzt, die bei anerkannten Prüfstellen und zertifizierten IT-Sicherheitsdienstleistern beschäftigt sind. Die Kompetenzfeststellung wird dabei jedoch im Rahmen des Verfahrens zur Anerkennung von Prüfstellen und Zertifizierung von IT-Sicherheitsdienstleistern durchgeführt und stellt keine eigenständige Personenzertifizierung dar.